Zitat:
Ja, für die 13km/h gibt es einen Grund: Die Uferböschungen des Bauwerkes. Hier muss ein Ausspülen durch Wellenschlag und Sog so gering wie irgend möglich gehalten werden, um eine Beschädigung zu vermeiden. Die Folgen können sehr schlimm sein, wie der Dammbruch bei Katzwang am 26. März 1979 zeigte. Und noch ein Grund: In Teilen des Kanals wird die sog. Trog-Form verwendet. Hier läuft sich Wellenschlag nicht so schnell tot, wie in Bereichen mit Trapez-Form. Besonders für Kleinfahrzeuge ist dieser Querwellenschlag sehr unangenehm. Ps.: Die 13km/h gelten übrigens nur für Fahrzeuge mit einer Abladetiefe von unter 2,50m und Kleinfahrzeugen. Bei größerer Abladetiefe sind nur noch 11km/h erlaubt (hin- und wieder gibt es wirklich Geschwindigkeitskontrollen. Verstöße sind sehr teuer und mit denen im Straßenverkehr nicht zu vergleichen!). |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:34 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Alle Rechte bei Olaf Schuster