Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler (http://www.donau-boote.de/index.php)
-   Allgemeines (http://www.donau-boote.de/forumdisplay.php?f=27)
-   -   Boots Transport ! (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=1366)

Kombüsenprüfling 27.01.2010 20:07

Zitat:

Zitat von Deckziege (Beitrag 55114)
Alte deutsche Wertarbeit
(daumen)

Oh ja!!! Die vermisse ich gerade sehr in meinem Hongtschuafengpeng Reisbomber **würg****würg****würg**

Bootammeer 27.01.2010 20:09

Zitat:

Zitat von Palmyra (Beitrag 55118)
Wenn die Luft bei den Reifen unten draussen ist:driving::driving::driving: haben wir auch schon wieder 10 cm eingespart :biggrin5::biggrin5::biggrin5:


Andere Reifen kann man vorrübergehend montieren ???Confus

Kombüsenprüfling 27.01.2010 20:12

Nönö. Des führt zum "Erlöschen der Betriebserlaubnis"

Palmyra 27.01.2010 20:18

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 55127)
Andere Reifen kann man vorrübergehend montieren ???Confus

Ich meinte damit deinen Witz mit der Dame von gestern ..... nur unten ist die Luft aus dem Reifen :biggrin5::biggrin5::biggrin5:

BAT 27.01.2010 20:25

so hat ne krotische Firma meine BAT 600km durchs Land gefahren...auf nem Tieflader für Bagger...auf Lkw-Reifen gestellt.. mit Ketten und Gurte verzurrt
und alles ohne Stützen:biggrin5:

http://www.donau-boote.de/attachment...1&d=1222413659

http://www.donau-boote.de/attachment...1&d=1222413638

Bootammeer 27.01.2010 20:25

Zitat:

Zitat von Palmyra (Beitrag 55133)
Ich meinte damit deinen Witz mit der Dame von gestern ..... nur unten ist die Luft aus dem Reifen :biggrin5::biggrin5::biggrin5:

Von mir ist das ernst gemeint !

Wir haben in der Arbeit einen Anhänger den wir mit mehreren Reifentypen fahren dürfen
Also Reifenhöhen ! Da wir auch schon Probleme mit der Höhe in Unterführungen hatten !
ist alles Vom TÜV abgesegnet.

Kombüsenprüfling 27.01.2010 20:37

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 55136)
so hat ne krotische Firma meine BAT 600km durchs Land gefahren...auf nem Tieflader für Bagger...auf Lkw-Reifen gestellt.. mit Ketten und Gurte verzurrt
und alles ohne Stützen:biggrin5:

http://www.donau-boote.de/attachment...1&d=1222413659

http://www.donau-boote.de/attachment...1&d=1222413638

Siehst du! Und hat auch geklappt :658: Auch wenns etwas abenteuerlich aussieht (finger)Ich hau mich jetzt in die Falle, schließlich geht´s morgen ab in den Flieger und rüber nach Dü-Dorf zur BOOt2010 :658::658::658: Ich messe das morgen mal aus mit dem Auflieger. Wenn die Höhe passt.....das Angebot steht (daumen)

Viele Grüße,

Michl

howi 27.01.2010 21:08

Zitat:

Zitat von Kombüsenprüfling (Beitrag 55100)
Hallo und guten Abend,

wenn du möchtest kannst du gerne meinen Sattelzug haben. Den brauch ich sowieso nicht in der Zeit.

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 55106)
Servus Michi (daumen) dein Angebot ist wirklich prima :658::658:sowas gibts nicht oft (daumen)(daumen)

Das ist das Donau Forum, miteinander - füreinander (cool)

sd25sd25sd25

Skipper 27.01.2010 21:09

Zitat:

Zitat von Palmyra (Beitrag 55094)
Wer kennt jemanden - wer hat Tips ConfusConfus

mein Motorboot Nimbus 29 C , ca. 9 m lang, 3 m breit , ca. 3.3 m hoch , Gewicht ca 3.8 to soll vom Winterlager ( Heilbronn ) Ende April / Anfang Mai von nach 93059 Regensburg transportiert werden .

Ich habe leider keine Zeit auf dem Flussweg ( ca 700 km ) den Transport selbst durchzufuehren MotzMotzMotz...... also bleibt nur LKW !!!

Hallo Palmyra
Hab den § 29 StVO rausgesucht für Dich ist Punkt 3 wichtig.
Ist aber bei uns in der BRD kein großer Aufwand kriegst von der Zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahme (brauchst eh weilst über 2,6 m Breit bist) kanst dann auch gleich für über 4 m Höhe mit beantragen.
Mußt sowieso eine Route für den Transport vorschlagen und nachweisen dass auf deiner Fahrstrecke keine Brücken oder Unterführungen sind die niedriger sind als 5 m.
War vor einigen Jahren mit meiner SIAN auch in Berlin die ist auch 3,05 m Breit gab keine Probleme.(daumen)

§ 29 StVO
Übermäßige Straßenbenutzung


I. (Allgemeine Verkehrsregeln)




(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Monster 27.01.2010 21:50

Nicht verzagen, Sepperl fragen. Ich kann Euch ne komplette Zugmaschine mit Bootstrailer organisieren. Und das mit einer 3 Meter Dauergenehmigung. Schaut doch einfach mal auf meine Page.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:47 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Alle Rechte bei Olaf Schuster