Der Stromer |
16.07.2012 15:10 |
Zitat:
Zitat von Wolf b.
(Beitrag 143675)
Ich revidiere das jetzt mal hier in diesem Thread, damit es gefunden wird.
Dieses Jahr benötigte ich den Fahrterlaubnisschein.
Und zwar bei der Ausreise aus Ungarn und bei der Wiedereinreise auf der Theiß.
Allerdings brauchte ich ihn nur, da ich keinen Internationalen Bootsschein sondern nur eine nationale WSA Zulassung habe.
In Serbien interessierte das nicht, aber die ungarischen Beamten kennen sich bestens aus und wissen daß das WSA Papier nur national gilt. Der Fahrterlaubnisschein macht es für einen begrenzten Zeitraum international gültig.
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:biggrin5: Hi, ich bin der, der immer Recht hat.........:biggrin5:
Genau das habe ich bereits vor einem Jahr geschrieben, als einige schon mal nach Wien fahren wollten: Den Erlaubnisschein brauchst Du erst, wenn Du Österreich verlässt. Einzig, was ich nicht wusste, war der Unterschied WSA-Registrierung und ADAC sowie das Flaggenzertifikat. (daumen)
Aber dank Wolf ist das jetzt auch klar. Oder MarkusP fragt mal wieder einen Fahrlehrer lol27lol27lol27lol27lol27
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