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-   -   Funkschein oder Funk ausbauen? (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=5947)

Palmyra 18.03.2020 10:10

Zitat:

Zitat von Luki (Beitrag 194941)
Eine Frequenzzuteilung von der Bundesnetzagentur für das Funkgerät liegt mir vor.
Danke für die Infos. Werde die Antenne abbauen und Sicherung ziehen. Und wenn Corona überstanden ist dann mal einen Schein machen.

Gruß
Lukas


Grias di


die Frequenzzuteilung muss aber dann auf Dich ausgestellt werden - d.h. muss umgeschrieben werden ( du bist dann dort hinterlegt - geht auch um die Notdaten usw. - dein Schiff geht irgendwo im Ozean unter wer muss dann infomiert werden usw. ) Viel Bürokratie halt ... die Rechnung geht dann natürlich auch auf Dich ....

Der Hanseat 18.03.2020 12:52

Zitat:

Zitat von Palmyra (Beitrag 194952)
Grias di


die Frequenzzuteilung muss aber dann auf Dich ausgestellt werden - d.h. muss umgeschrieben werden ( du bist dann dort hinterlegt - geht auch um die Notdaten usw. - dein Schiff geht irgendwo im Ozean unter wer muss dann infomiert werden usw. ) Viel Bürokratie halt ... die Rechnung geht dann natürlich auch auf Dich ....

Und dann gibt's noch die jährlichen Gebühren an die Bundesnetzagentur.erstaunt

howi 18.03.2020 13:52

Zitat:

Zitat von Palmyra (Beitrag 194952)
Grias di


die Frequenzzuteilung muss aber dann auf Dich ausgestellt werden - d.h. muss umgeschrieben werden ( du bist dann dort hinterlegt - geht auch um die Notdaten usw. - dein Schiff geht irgendwo im Ozean unter wer muss dann infomiert werden usw. ) Viel Bürokratie halt ... die Rechnung geht dann natürlich auch auf Dich ....


Danke, hatte ich nicht erwähnt........(daumen)

Wolf b. 18.03.2020 14:24

Noch eines muß bedacht werden.
Sobald Funk für das Boot angemeldet ist, kannst du das Boot nicht mal an jemanden anderen ohne Ubi ausleihen, solltest du das mal wollen.

chris3962 18.03.2020 14:32

Also da wurde mir gesagt das mein Sohn fahren darf, aber eben Antenne flach oder Funke ohne Strom.
Ähm, zu dem Pulver, Buchen die ab oder Muss man sich selber drum kümmern. Ich will jetzt kein Gelächter wie von meiner Frau hören.
Gruß an Alle
Chris

Wolf b. 18.03.2020 14:44

Zitat:

Zitat von chris3962 (Beitrag 194960)
Also da wurde mir gesagt das mein Sohn fahren darf, aber eben Antenne flach oder Funke ohne Strom.
Ähm, zu dem Pulver, Buchen die ab oder Muss man sich selber drum kümmern. Ich will jetzt kein Gelächter wie von meiner Frau hören.
Gruß an Alle
Chris

Du mußt jedes Jahr überweisen.
Ich hätte auch lieber Abbuchung gehabt.


Meines Wissens nach darfst du die Funke nicht absichtlich außer Betrieb setzen, wenn der Funk angemeldet ist.
Mein Schein ist aber schon 20 Jahre her, könnte sich was geändert haben.

Palmyra 18.03.2020 15:03

Grias di Wolf,


Hast Recht ...



der Funk muss abgemeldet werden d.h. Urkunde im Orginal zurück und entweder neu anmelden bzw. ummelden bzw. in Ermangelung der nicht nachgewiesenen Kenntnisse die Anlage stilllegen.


Musste sogar wegen Wohnsitzwechsel bei gleichem Boot die Urkunde zurückgeben und für eine neue Urkunde mit richtigen Daten Bezahlen .


Ansonsten wäre das ja dann unerlaubte Benutzung von ..... unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ( kein Nachweis usw. ) .... das wird richtig Teuer.

chris3962 18.03.2020 15:39

Es lebe die Republik.

Luki 18.03.2020 21:02

Ach herje, einiges was noch beachten muss. Vielen Dank für die zahlreichen Infos(daumen)

Gruß
Lukas

Franz 65 19.05.2020 07:14

Dann schreib ich hier mal weiter. Gestern die UBI-Prüfung bestanden.....(finger)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:55 Uhr.

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