Zitat:
Zitat von howi
|
Aha, jetztala, da gab´s meines Wisses eine kleine Änderung.
Es genügte mal, wenn einer an Bord den Befähigungsnachweis zum Funken hat. Jetzt muss meines Wissens der Schiffsführer das entsprechende Zeugnis haben.
Puh, Glück gehabt, ich hab alle 4 (See, Binnen, UBI und SRC)
P.S: Hätte mich gewundert, wenn jemand aus den Reihen der ´Kleinbootfahrer´ ein Kurzwellengerät an Bord hat.