Zitat:
Ich habe bei meiner eigenen Weste den Service selbst gemacht. Dichtprobe, Patrone und Auslösetablette erneuert. Ist eigentlich kein Problem habe nur keine Ahnung ob das zulässig ist. Wie ist da eigentlich die Rechtslage?
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Ich denke mal, das ist so wie in der Autowerkstatt, wenn Du den Kundendienst selbst machst, hast Du keinerlei Garantie, wenn die Werkstatt Murks macht, hast Du die Chance, dass Du Regressansprüche geltend machen kannst.
Im Falle von Fehlern an der Weste verlierst Du sicher die 2-jährige Garantie, die für alle Produkte gilt.
Zulässig ist auch, wenn Du als Privatmann an Deinem Auto die Bremsen reparierst, für Mängel haftest Du dann alleine.
Viele Grüße,
Fritz