Hallo Wolf,
ich verstehe Deine Bedenken, das Problem ist nur, wie soll man es anders regeln?
Wahrscheinlich könnte man "bei nachgewiesener Sturheit" dem Fährmann in einem Prozess eine Mitschuld aufs Auge drücken, doch die Beweislast dürfte beim Bootsführer liegen und ganz schwierig sein.
Beim Brückenpfeiler in Landsberg ist das etwas anders, der hat sich schon seit Jahrzehnten kaum bewegt!
Viele Grüße,
Fritz