Korrekt, ob allerdings deine Versicherung im Schadensfall der Meinung ist, dass du dort fahren durftest, steht auf einem anderen Blatt.
Es gibt dann ja noch die freiwilligen Scheine. Oder aber man kann per Logbuch nachweisen, dass man schon diverse Erfahrungen in diesen Fahrgebieten gesammelt hat.
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang
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