Hallo zusammen,
hab auch nochmal per Mail beim Kerschenlohr nachgefragt.
Hörbereitschaft ist zu halten, was gleichzeitig heißt, wenn Funk an Bord, muss er an sein und somit ergibt sich, dass der Schiffsführer im Besitz des UBI sein muss.
Ansonsten ausbauen oder trennen und verplomben.
Ist im Prinzip also immer noch so, wie ich's gelernt habe. Lediglich dass der Schiffsführer im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein muss ist neu, vorher reichte irgendeine Person an Bord mit Funkzeugnis.
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang
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