gewässerrechtliche Situation
Der Besitzer (nicht Eigentümer!) hat im Normalfall die Fläche gepachtet und darf dort lediglich den Kies abbauen und muss später die Fläche wieder herrichten, wie dies von der Genehmigungsbehörde (Landratsamt / Bezirksregierung ) vorgeschrieben wird.
Hinsichtlich Nutzung als Fischereigewässer oder zum Bootfahren ist er in den wenigsten Fällen (wahrscheinlich überhaupt nirgends) berechtigt, dies muss grundsätzlich von den jeweiligen Behörden (z.B. Fischereiaufsicht, Gewässerschutz) genehmigt werden.
Viele Grüsse,
Fritz
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