Keine Ausnahmen
Die Genehmigungen bestehen aufgrund alter Zulassungen, die die Fischer weitervererbt haben. Am Weg von der Kelheimer Anlegestelle zum Klösterl stehen rechts an der Strasse einige Häuser, wo die Berufsfischer wohnten. Nur diese hatten das Recht im Durchbruch zu fischen und bekamen später die Erlaubnis dort auch Motorboote zu betreiben. Deshalb kann man auch nur mit den Zillen beim Kloster auf die andere Seite übersetzen, bzw. durch den Durchbruch mitfahren.
Ich vermute, dass diese Rechte irgendwie an die Grundstücke oder Fischerhäuser gebunden sind.
Auch zusätzliche Genehmigungen für weitere Fahrgastschiffe werden derzeit nicht erteilt.
Viele Grüsse,
Fritz
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