Das wurde hinterher geschoben:
„Strompolizeiliche Anordnung zur außerplanmäßigen Sperrung der Schleuse Erlangen“
Aufgrund von § 4 der Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau vom 30.01.2008 (VkBl. 2008 S.312) ordnet das Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg an:
§ 1
Wegen dringender Reparaturarbeiten nach einer Havarie ist die Schleuse Erlangen MDK-km 41,0 gesperrt.
§ 2
Mit einer Aufhebung der Sperre ist nicht vor Freitag, den 30.01.2015 zu rechnen § 3 Die Anordnung tritt am 27.01.2015, 10:00 Uhr in Kraft und wird gesondert wieder aufgehoben.
Nürnberg, den 27.01.2015
Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg
3-312.4/2
Im Auftrag
Name