Zitat:
Zitat von berater
Das heißt, ein Schiff ist überhaupt nur berechtigt, die Bundesflagge zu führen, wenn ihm eine amtliche Befugnis, mindestens ein Flaggenzertifikat ausgestellt wird.
D.h. wenn ihr mir nicht noch das Gegenteil beweisen könnt, lasse ich das erstmal bleiben mit dem Anbringen der Nationalflagge.
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Das ist. definitiv falsch.
Berechtigt bist du bei einem deutschen Boot die Nationale zu zeigen.
Meines Wissens nach und ohne irgendwo nachgelesen zu haben bist du im Inland nicht verpflichtet diese zu führen, im Ausland aber schon.
Ich machs so: der Fetzen am Heck tut mir nicht weh und kostet auch nicht die Welt. Deshalb führe ich die Nationale immer. Im Ausland führe ich auch immer die Gastlandflagge, egal ob explizit vorgeschrieben oder nicht.
Damit bin ich bisher gut gefahren und hab noch nie auch nur das geringste Problem mit egal wem gehabt.