Zitat:
Und die Grenze verläuft in der Flussmitte.
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Die Rechtslage ist doch klar! Aber die Österreicher werden kaum wegen ein paar Meter Fahrt auf ihrem Gebiet juristische Maßnahmen einleiten. Sie müßten ja mit irgendwelchen technischen Mitteln das "Überschreiten der Grenze" nachweisen. Ich glaube, die WSP beider Länder haben genug mit anderen Dingen zu tun.
Viele Grüße,
Fritz