Zitat:
Zitat von Wolf b.
Das ist wohl ein Relikt aus kalter Kriegs Zeiten.
Ich kenne keinen Fall außer meinem, bei dem das kontrolliert wurde.
Damals wußten die ungarischen Grenzer ganz genau, daß das WSA Kennzeichen international nur mit dem Fahrterlaubnisschein gültig ist.
|
Hallo Wolf, jetzt bin ich etwas verunsichert:
Peter (Palmyra) schreibt, das Ding ist vorgeschrieben. Vorschriften, die nicht kontrolliert werden, sind ja eigentlich unsinnig. Das Antragsformular bezieht sich aber immerhin auf eine Verordnung, die zuletzt im August diesen Jahres geändert wurde. Also nix mit Relikt aus dem kalten Krieg.
Innerhalb der EU kann ich mir eigentlich sowieso nicht mehr vorstellen, dass mein IBS für das Boot und dazu mein SBF Binnen nicht ausreichen sollten. Ob das Papier nur verlangt wird, wenn man keinen IBS, sondern eine WSA-Zulassung hast? Das wäre immerhin denkbar und in gewisser Weise logisch, denn - wie anderswo schon so oft diskutiert - die WSA-Zulassung ist eigentlich ein rein nationales Papier, dass im Ausland nicht zwingend, auch nicht im EU-Ausland, anerkannt werden muss (aber in der Praxis meistens doch anerkannt wird).
Aber bevor ich jetzt mühsam versuche, diese Verordnung und deren Änderung aus dem Bundesgesetzblatt herauszusuchen, rufe ich morgen einfach mal beim WSA in Regensburg an. Wenn die keine horrenden Gebühren für diesen Erlaubnisschein haben wollen - von mir aus, dann beantrage ich den eben. "Wenn's schee macht!"
Jedenfalls Danke für Eure Hinweise!
Gruss
Gerd