Zitat:
Zitat von Gerd-RS
Relikt aus dem kalten Krieg.
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Warum sollte eine aktuelle Änderung das Gegenteil beweisen?
Zitat:
auf welcher Rechtsgrundlage dieser Erlaubnisschein beruht, denn in den im Antragsformular angegebenen §§ der DSchPV finde ich davon wiederum nichts.
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Auf die Idee, dass die hinter Österreich liegenden Staaten diesen Schein verlangen und nicht unsere Behörden, kommst Du anscheinend nicht, dann suchst Du nämlich in deutschen Verordnungen an der falschen Stelle.
Bekanntlich sind besonders Länder des ehemaligen Ostblocks aus Tradition ganz erpicht auf Ausweise aller Art. Ein Kanufahrer berichtete in seinem Diavortrag, dass er auf dem Weg zum Schwarzen Meer mangels eines Visums zwei Tage in "staatlicher Unterkunft" als Gast der Ukraine verbrachte, als er angeblich die Flußmitte in deren Richtung überschritten hatte.
Viele Grüße,
Fritz