Nach dem Seerecht kommt die Gastlandflagge bei Erreichen der 12-Meilen-Zone hoch und wird weggenommen bei Verlassen der 12-Meilen-Zone. Binnen würde ich die Flagge bei Überschreiten der Grenze setzen, z. Bsp. auf dem Rhein zwischen Spijk und Millingen, weil dort einige Zeit links noch Deutschland und rechts schon Niederlande ist.
Zitat:
Zitat von Wolf b.
Ich handhabe das so und bin bisher damit gut klar gekommen:
Bei verlassen der Landesgewässer kommt die Gastlandflagge runter.
Nach dem einklarieren kommt die neue hoch.
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