Wie ist das jetzt mit unserer Ausgangsbeschränkung. Ist die jetzt aufgehoben? Weil sonst heißt es doch man darf nur notwendige Fahrten und Besorgungen machen. Wie soll ich das mit der Autofahrt zur Slipstelle, wenn auch öffentlich, begründen. Motorradfahrer dürfen nur zum Einkaufen oder zur Arbeit fahren. Passt irgendwie nicht zusammen.
Gruß Chris
|