ist Verboten, u. a. gelten für Motorboote folgende Verbote:
Fahrverbot auf den Bundeswasserstraßen Main-Donau-Kanal (einschließlich der Teilstrecken von Regnitz und Altmühl) und Donau (einschließlich der Teilstrecke des Regens) in den außerhalb des Fahrwassers gelegenen Altwässern und Flachwasserzonen (§ 12.17 BinSchStrO, § 12.01 Anlage A zur DonauSchPV).
Gruß
Lukas
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