25.03.2009, 19:33
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Vizeadmiral
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Registriert seit: 14.09.2008
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Zitat:
Zitat von bayernkapitän
Der Trailer ist von haus aus mit dem Zugfahrzeug versichert die Anhängerversicherung zahlt nur dann wenn der Hänger min 24Stunden vom Zugfahrzeug abgehängt ist und sich dan selbstständig macht.Wenn sich der Hänger während des Fahrbetriebes vom Zugfahrzeug löst muss auch die Haftpflicht des Zugfahrzeuges zahlen
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Und das Zugfahrzeug wird hoeher eingestuft ....
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