Ist ja nett, was hier alles gesagt wird. Ich hatte da mal eine längere Diskussion direkt mit der BnetzA, Hrn.Weller.
1.Funk an Bord ist mit Handfunken in der Freizeitschiffahrt verboten, ebenso zwischen Bord und Beiboot, Hafen usw.
Im Seebereich ist das anders. Hier bekommen die Handfunken die MMSI der Hauptfunkstelle. Da geht das, auch in der Freizeitschifferei.
2.Markus, sei vorsichtig !! Das Funken ohne UBI ist zwar eine Ordnungswiedrigkeit, nicht aber der Betrieb einer nicht angemeldeten Funkanlage !! Es ist ein Verstoss gegen das Fernmeldegesetz und kann heftig geandet werden. Übrigens sind wir noch harmlos, die Holländer und Belgier sind schon heftiger Drauf und in Frankreich kannst du in den Knast kommen (kein Scherz).
3. Funke an Bord und nicht eingeschaltet. Und hier ist Hr.Weller sehr unglücklich, weil nicht sauber geregelt und viele Waschpos das auslegen, wie sie wollen.
Das Maximum was dir passieren kann, ist eine Anzeige wegen grober Fahrlässigkeit. Begründet dadurch, dass du einen sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstand nicht benutzt. Die Argumentation, dass andere so was gar nicht an Bord haben zählt nicht.
Die Funke bei einem ausrüstungspflichtigen Boot (und das ist es durch die Registratur geworden) auszuschalten ist demnach verboten, und wenn eingeschaltet dann siehe oben ...
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Liebe Grüsse
Thomas
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