Zitat:
Zitat von howi
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Hast du mal ne Quelle dazu?
Das war auch mein erster Gedanke und wollte ihm das mitteilen.
Gefunden habe ich dann den Link:
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm
Zitat:
Das Befahren der Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau mit Segelbooten ist grundsätzlich erlaubt und von der Genehmigungspflicht ausgenommen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG).
Der Führer von Segelbooten von weniger als 15 m Länge mit Antriebsmaschine mit einer Leistung von 3,68 kW (5 PS) oder mehr benötigt den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen oder einen anderen Befähigungsnachweis (§§ 2 und 3 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin).
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