Hallo Thetis,
deine Ausführungen zum Fernabsatzgesetz sind zwar grundsätzlich richtig. Aber nur dann, wenn der Wolfgang (Bäriger) als Unternehmer dir gegenüber aufgetreten ist. Ich glaube aber kaum, dass er gewerblich Boot fährt bzw. mit Bootszubehör gewerblich handelt. Vielmehr wird es so sein, dass er dir die Sachen privat verkauft hat. Und dann hast du kein Rückgaberecht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
Der Wolfgang könnte von dir sogar verlangen, dass du die Westen abnehmen und bezahlen musst, da du mit ihm einen gültigen Kaufvertrag geschlossen hast.
Er hat hier auch keine Unwahrheiten über dich erzählt, sondern mit dem Link lediglich auf den tatsächlichen Vorgang verwiesen und somit keine Rufschädigung begangen.
Also ich würde den Ball mal ganz flach halten.