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Alt 10.07.2016, 16:21
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
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Machen wir es mal einfach:
Zitat:
Die Lichterführung der Fahrzeuge ist international einheitlich und wird durch die Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln, KVR) festgeschrieben. Folgende Lichterarten sind definiert:[1]:Regel 21
  • Topplicht: Weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das über einen Horizontbogen von 225°, jeweils 112,5° nach jeder Seite, sichtbar sein muss. Da das Topplicht nur von Schiffen gezeigt wird, die unter Motor fahren, ist es auch als Dampferlicht bekannt.
  • Seitenlichter: Ein rotes Seitenlicht an Backbord und ein grünes Seitenlicht an Steuerbord, die jeweils 112,5° nach jeder Seite sichtbar sein müssen.
  • Hecklicht: Ein weißes Licht, das so nah wie möglich am Heck des Schiffes befestigt sein muss. Es muss auf einem Horizontbogen von 135° erscheinen, 67,5° nach jeder Seite.
Seitenlichter, Hecklicht und Topplicht werden zusammen auch als Positionslichter im engeren Sinne bezeichnet.
  • Schlepplicht: Entspricht einem Hecklicht, ist aber gelb.
  • Rundumlicht: Ein über den ganzen Horizontbogen sichtbares Licht.
  • Funkellicht: Ein blinkendes Licht mit mindestens 120 Blitzen in der Minute. Funkellichter sind wie Rundumlichter immer über den ganzen Horizontbogen sichtbar.
Das Führen weiterer Lichter ist nur gestattet, wenn sie zum einen nicht mit den vorgeschriebenen Lichtern gemäß der Kollisionsverhütungsregeln verwechselt werden können und zum anderen nicht den Ausguck blenden. Das Blenden der Schiffsführer anderer Schiffe ist ebenfalls zu vermeiden. Die Verwendung von Scheinwerfern ist auf das nötigste zu beschränken.
Auf Binnengewässern ist das einheitlich so übernommen. Ausnahmen gibt es nur für sog. "Schwimmende Geräte", meint Kleinstfahrzeuge ohne eigen Antrieb - also Ruderboote, Surfbretter, etc. und auch Schlauchboote, wenn sie nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können. Wolfs Segelböötli fällt auch darunter.

Wer des Lesens mächtig ist, kann sich ja mal die einschlägigen Vorschriften des "Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch" in einer ruhigen Stunde zu Gemüte führen.

Hier der Link dahin: https://www.gesetze-im-internet.de/k...022600995.html

Viel Vergnügen!
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