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			#11  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 noch nicht bis Riedenburg vorgedrungen     http://www.kycd.de/segeln062014.pdf 
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			#12  
			
			
			
			
			
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|    Hier steht es : http://www.tagesspiegel.de/berlin/ge.../10965742.html Und kassieren? Na, nichts einfacher als das. Entweder über die Verbände oder die verbliebenen WSA in den Regionen. Dona bleibt auch außen vor, da internationale Wasserstraße. Ebenso der Rhein. Aber Mosel???? Da gibt es keine "Mosel-Kommission" wie bei Donau oder Rhein. | 
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			#13  
			
			
			
			
			
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|   Zitat:  Immer diese CDU! Nur Unsinn im Schädel und wen man den Aufklappen könnte, nur gähnende Leere  . | 
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			#14  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: Ich hab dieses Jahr schon die Hälfte der Gebühr von dem kursierenden Kurs 10€/m pro Jahr für die Benutzung eben dieses Kanals innerhalb einer Woche entrichtet und ich bin gerade einmal hin und zurück gefahren. In € waren das fast 25€ für insgesamt 4 Schleusungen zusammen mit der Berufsschifffahrt. 
				__________________ Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be Geändert von Wolf b. (13.11.2014 um 22:27 Uhr). Grund: da war doch was reinopiert, das ist jetzt gelöscht | 
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			#15  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: Es wurde bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts probiert. Erst mussten die Bootstrailer zugelassen werden und wir haben sogar einmal Steuer für ein Jahr für die Trailer bezahlt, wurde aber das nächste Jahr wieder zurückbezahlt und seit dem sind die Trailer Zulassungspflichtig aber Steuerfrei. Abwarten und Tee trinken. 
				__________________ Gruß Sigi | 
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			#16  
			
			
			
			
			
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|  Schleusengebühren für Sportboote Zitat: 
 Das bezieht sich aber auf Schleusen. Die Benutzung der Wasserstraßen selbst soll offenbar erst jetzt mit Abgaben belegt werden. | 
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			#17  
			
			
			
			
			
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|   Da hast Du aber nicht alles gelernt. Wenn Du Dein Boot beim WSA registrieren läßt, kostet das auch eine einmalige Gebühr. Guckst Du hier: Zitat: Anmeldung: Den Antrag senden Sie uns (bzw. "ihrem" WSA) mit den übrigen Unterlagen zu. Nach Bearbeitung des Antrages erhalten Sie das Bootskennzeichen (Ausweis) auf dem Postweg. Zur Begleichung der entsprechenden Gebühr übersenden wir Ihnen mit dem Ausweis einen Kostenbescheid (Überweisung). Und vergessen sie nicht den Antrag zu unterschreiben. ANTRAG [12 KB] Dem Antrag fügen Sie bitte bei: 
 Und für diesen läppischen Betrag bekommst Du z.B. auf dem Kanal noch nicht einmal 1/10 Schleusenfüllung. Hier mal die aktuelle Aufstellung der Befahrungsabgaben und Schleusengebühren: http://www.verwaltungsvorschriften-i...26-KF-A00C.pdf Und: Diese Gebühren sind NICHT Kostendeckend! Der Steuerzahler, also Du und ich, zahlen alle mit. | 
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			#18  
			
			
			
			
			
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|   Und nicht vergessen EU Ausländer zahlen natürlich, analog der PKW Maut, das doppelte oder dreifache. Hannes 
				__________________ Donaukapitän | 
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			#19  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 und unser Pickerl ist mind. 1x2 m gross ..... notfalls auf einem Staender am Boot anzubringen .....    oder in einem Beiboot 
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			#20  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
  Für Wiener gehört sich das so  | 
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