mit dem Tretboot die Donau von Ulm bis zum Schwarzen Meer - Seite 2 - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
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Törns, Bilder, Videos Wie der Name schon sagt

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  #11  
Alt 07.12.2015, 16:21
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Zitat:
Zitat von Hessi Beitrag anzeigen
nein wir haben 3 Monate zeit
falls es länger dauert isses auch kein Problem
Na dann, auf gehts.

Als ganz wichtig erachte ich ein ndach. Ungarn und donauabwärts wirds gewaltig heiß.
Einen Anker solltet ihr auch mitnehmen, es gibt oft schöne schattige Ankermöglichkeiten in der Mittagshitze.
Den Fahrterlaubnisschein zusammen mit der WSA Zulassung mitnehmen, die Ungarn nehmen das bei der Ausreise nach Serbien sehr genau.

Bei weiteren Fragen können wir auch gerne telefonieren .....
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  #12  
Alt 07.12.2015, 18:03
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Mal so ganz naiv reingefragt: Fahrerlaubnisschein? Braucht den jeder, der mit einem Sportboot die Donau befahren will? Oder ist das eine spezielle Erlaubnis für ein etwas ungewöhnliches Gefährt, das sonst keine Zulassung (IBS oder vom WSA) hat?

Gruss


Gerd
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  #13  
Alt 07.12.2015, 18:13
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Riedenburgfritz Riedenburgfritz ist offline
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Zitat:
Miesepeter brauch ich net zudem es andere ja auch schon gemacht und geschafft haben,
Ganz so lustig finde ich das nicht! Auf dem MDK mag es ja noch ganz gut gehen, weil die großen Pötte ja eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Aber auf der Donau werfen mich die Wellen mit meinem "Angelkahn" bei Begegnung mit so einer "Swiss Pearl" ganz schön hin und her. Zumindest bis Wien ist die Flussbreite ja auch beschränkt
Wenn ich mir dann vorstelle, daß so ein Tretboot mit Urlaubsgepäck, Motor und 2 Mann Besatzung wahrscheinlich kaum noch Freibord hat, weiß ich nicht, ob ich noch tauschen möchte. Klar, das Wasser läuft ja auch leicht ab!


Viele Grüße,

Fritz
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  #14  
Alt 07.12.2015, 19:33
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Mal so ganz naiv reingefragt: Fahrerlaubnisschein? Braucht den jeder, der mit einem Sportboot die Donau befahren will? Oder ist das eine spezielle Erlaubnis für ein etwas ungewöhnliches Gefährt, das sonst keine Zulassung (IBS oder vom WSA) hat?

Gruss


Gerd

Servus

das ist vorgeschrieben ..... ist hier in Regenburg beim WSA zu beantragen ...... bzw. wird hier für die Donau ausgestellt.
Näheres hier .....
http://www.wsa-regensburg.wsv.de/vor...bnisschein.pdf
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  #15  
Alt 07.12.2015, 20:04
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Hallo, bin dieses Jahr (28. Juni bis 17. Juli) von Sinzing (Regensburg) bis Belgrad und von Belgrad nach Wien mit meinem RIB gefahren. Das Buch "Die Donau" von Melanie Haselhorst und Kenneth Dittmann solltest Du dir unbedingt besorgen. Da steht alles, was man wissen muß, auch Karten,
drinnen. Ich habe in "Alle Alben einen Reisebericht eingestellt (noch nicht fertig).
Gruß
Tramper
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  #16  
Alt 07.12.2015, 22:11
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Mal so ganz naiv reingefragt: Fahrerlaubnisschein? Braucht den jeder, der mit einem Sportboot die Donau befahren will? Oder ist das eine spezielle Erlaubnis für ein etwas ungewöhnliches Gefährt, das sonst keine Zulassung (IBS oder vom WSA) hat?
Das ist wohl ein Relikt aus kalter Kriegs Zeiten.
Ich kenne keinen Fall außer meinem, bei dem das kontrolliert wurde.
Damals wußten die ungarischen Grenzer ganz genau, daß das WSA Kennzeichen international nur mit dem Fahrterlaubnisschein gültig ist.
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  #17  
Alt 08.12.2015, 18:02
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Standard Fahrterlaubnisschein

Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
Das ist wohl ein Relikt aus kalter Kriegs Zeiten.
Ich kenne keinen Fall außer meinem, bei dem das kontrolliert wurde.
Damals wußten die ungarischen Grenzer ganz genau, daß das WSA Kennzeichen international nur mit dem Fahrterlaubnisschein gültig ist.
Hallo Wolf, jetzt bin ich etwas verunsichert:

Peter (Palmyra) schreibt, das Ding ist vorgeschrieben. Vorschriften, die nicht kontrolliert werden, sind ja eigentlich unsinnig. Das Antragsformular bezieht sich aber immerhin auf eine Verordnung, die zuletzt im August diesen Jahres geändert wurde. Also nix mit Relikt aus dem kalten Krieg.

Innerhalb der EU kann ich mir eigentlich sowieso nicht mehr vorstellen, dass mein IBS für das Boot und dazu mein SBF Binnen nicht ausreichen sollten. Ob das Papier nur verlangt wird, wenn man keinen IBS, sondern eine WSA-Zulassung hast? Das wäre immerhin denkbar und in gewisser Weise logisch, denn - wie anderswo schon so oft diskutiert - die WSA-Zulassung ist eigentlich ein rein nationales Papier, dass im Ausland nicht zwingend, auch nicht im EU-Ausland, anerkannt werden muss (aber in der Praxis meistens doch anerkannt wird).

Aber bevor ich jetzt mühsam versuche, diese Verordnung und deren Änderung aus dem Bundesgesetzblatt herauszusuchen, rufe ich morgen einfach mal beim WSA in Regensburg an. Wenn die keine horrenden Gebühren für diesen Erlaubnisschein haben wollen - von mir aus, dann beantrage ich den eben. "Wenn's schee macht!"

Jedenfalls Danke für Eure Hinweise!

Gruss


Gerd
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  #18  
Alt 08.12.2015, 18:28
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Kann mir den Anruf in Regensburg sparen. Habe gerade zur Erklärung (aber noch nicht zum Verständnis!) das gefunden:

http://www.wsa-regensburg.wsv.de/sch...ein/index.html

Peter (Palmyra) hat ganz offensichtlich Recht. Der Fahrterlaubnisschein (welch ein herrliches Wort!) ist für Fahrten zwischen der BRD und den anderen Donau-Staaten - bis auf Österreich - erforderlich.

Es würde mich zwar interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Erlaubnisschein beruht, denn in den im Antragsformular angegebenen §§ der DSchPV finde ich davon wiederum nichts....aber was soll's. Ich schrieb ja schon: "Wenn' schee macht!" Und irgendwer muss ja schließlich dafür sorgen, dass unsere Staatsdiener keine Langeweile bekommen.

Gruss


Gerd
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  #19  
Alt 08.12.2015, 19:09
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Riedenburgfritz Riedenburgfritz ist offline
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Standard Rechstgrundlage für Fahrerlaubnisschein

Zitat:
Zitat von Gerd-RS
Relikt aus dem kalten Krieg.
Warum sollte eine aktuelle Änderung das Gegenteil beweisen?
Zitat:
auf welcher Rechtsgrundlage dieser Erlaubnisschein beruht, denn in den im Antragsformular angegebenen §§ der DSchPV finde ich davon wiederum nichts.
Auf die Idee, dass die hinter Österreich liegenden Staaten diesen Schein verlangen und nicht unsere Behörden, kommst Du anscheinend nicht, dann suchst Du nämlich in deutschen Verordnungen an der falschen Stelle.

Bekanntlich sind besonders Länder des ehemaligen Ostblocks aus Tradition ganz erpicht auf Ausweise aller Art. Ein Kanufahrer berichtete in seinem Diavortrag, dass er auf dem Weg zum Schwarzen Meer mangels eines Visums zwei Tage in "staatlicher Unterkunft" als Gast der Ukraine verbrachte, als er angeblich die Flußmitte in deren Richtung überschritten hatte.


Viele Grüße,

Fritz
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  #20  
Alt 08.12.2015, 19:56
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nach Auskunft von Regensburg brauchen wir kein WSA es reicht der FES

da wir ja ein "Spaß Boot" haben,
was auch immer das ist,

so ich mach mich mal auffen weg nach Spanien falls ich net gleich Anworte liegt es daran das wir bis März uns da unten vergnügen leider ohne Boot

gruß Hessi
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