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Im Jahr 200x ist die Änderung von SUV nach LLKW wesentlich erschwert worden (steuerrechtliche Gründe) und ist nun auch eine Bauartveränderung, die eine neue Betriebsgenehmigung erfordert. Maximale zulässige Breite auf Deutschen Straßen ist 2,55m (LKW) Bzw. 2,60m für Kühlfahrzeuge. Sondergenehmigung wird von den Polizeibehörden bis Breite 3,00m Bundeweit erteilt, aber kein cm mehr! Was diese Sondergenehmigung aussagt, musst Du Dir entsprechend anschauen. Z.B. Fahrverbote, etc. UND: auf die Höhe der Ladung achten!!! Das Fahrzeug muss auch den Erfordernissen des Transportes entsprechen und ggf. mit entsprechenden Sicherungseinrichtungen ausgestattet werden. (Aussenspiegel, Warnhinweise, Lichter, etc.). Genaues sagt Dir der TÜV. Bist Du noch im Besitz eines "alten" Führerscheines? (Die graue Pappe) dann bist Du auf der sicheren Seite und darfst das Gespann Fahren. Mit den neuen EU-Scheinen bitte genau nachfragen, wieviel und was Du mit Deinem bewegen darfst. Da habe ich keine Ahnung(tja) In der Regel sind das aber nur 3,48t Motz, wenn in Deinem Führerschein nicht die Begrenzug der alten Pappe von 7,5 t eingetragen wurde. (98% aller Personen, die ihren Schein umgetauscht haben, haben das NICHT gemacht und nun den schwarzen Peter). Vorschlag: Boot von einem Unternehmer transportieren lassen. Der ist auch entsprechend versichert und die Kosten sind nicht die Welt. Dein Fahrzeug würde eh 11 Monat im Jahr am selben Platz rumstehen und vor sich hin gammeln. Ps.: Breite von 3,10m der Ladung = Transport nur nachts mit Begleitfahrzeug und polizeilicher Genehmigung jedes der zu durchfahrenden Bundesländer! Viel Spass(tja) |
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